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   VGH Bayern, 31.05.2021 - 6 ZB 21.30662   

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https://dejure.org/2021,74529
VGH Bayern, 31.05.2021 - 6 ZB 21.30662 (https://dejure.org/2021,74529)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.05.2021 - 6 ZB 21.30662 (https://dejure.org/2021,74529)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Mai 2021 - 6 ZB 21.30662 (https://dejure.org/2021,74529)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 78 Abs 3; AsylG, § 78 Abs 4
    Nigeria: Bewertung der wirtschaftlichen Lage ohne grundsätzliche Bedeutung für Berufung; Klärung der Volksgruppenzugehörigkeit unerheblich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 6 ZB 21.30662
    Vielmehr bedarf es insoweit der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (BVerwG, B.v. 8 . 8 . 2 0 1 8 - 1 B 25.18 - Rn. 11).

    Denn nur dann gebieten es die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 G G , ihm trotz einer fehlenden politischen Leitentscheidung nach § 60a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren (vgl. zuletzt BVerwG, B.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • VG Augsburg, 08.04.2021 - Au 9 K 21.30118

    Der Klägerin droht keine Zwangsbeschneidung oder eine Stigmatisierung aufgrund

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 6 ZB 21.30662
    6 ZB 21.30662 Au 9 K 21.30118.

    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 8. April 2021 - Au 9 K 21.30118 - wird abgelehnt.

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 6 ZB 21.30662
    In der Rechtsprechung des EGMR ist geklärt, dass unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten schwierige Lebensverhältnisse nur ausnahmsweise dann ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK begründen können, w e n n die einem Ausländer im Zielstaat drohenden Gefahren ein gewisses Mindestmaß an Schwere erreichen (EGMR, U.v. 1 3 . 1 2 . 2 0 1 6 - Nr. 41738/10, Paposhvili/Belgien - Rn. 174).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 6 ZB 21.30662
    10 Im Übrigen kann eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter, wie hier die Klägerin, es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, selbst auf eine eingehende Erörterung bestimmter, für entscheidungserheblich erachteter Umstände hinzuwirken und sich so das ihm zustehende Gehör nicht verschafft hat, obwohl ihm dies möglich und zumutbar war (vgl. BVerfG, B.v. 10.2.1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220/225).
  • BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11

    Darlegungslast der Gemeinde für Unwirksamkeit einer früheren Fassung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 6 ZB 21.30662
    Denn die Rüge unzureichender Sachaufklärung ist kein Mittel, um insbesondere das Unterlassen der Ausschöpfung bestehender Verfahrensrechte in der mündlichen Verhandlung zu kompensieren (vgl. BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 4 B 29.11 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 4.9.2017 - 6 ZB 17.1325 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 16.02.2017 - 6 ZB 16.1586

    Schadenersatz wegen verspäteter Beförderung eines Beamten der Deutschen Telekom

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 6 ZB 21.30662
    2 Um die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache darzulegen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, zudem ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, ferner erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und ihr eine über die einzelfallbezogene Rechtsanwendung hinausgehende Bedeutung zukommt (BayVGH, B.v. 16.2.2017 - 6 ZB 16.1586 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.09.2017 - 6 ZB 17.1325

    Keine Verlängerung der Dienstzeit eines Soldaten bei mangelnder charakterlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 6 ZB 21.30662
    Denn die Rüge unzureichender Sachaufklärung ist kein Mittel, um insbesondere das Unterlassen der Ausschöpfung bestehender Verfahrensrechte in der mündlichen Verhandlung zu kompensieren (vgl. BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 4 B 29.11 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 4.9.2017 - 6 ZB 17.1325 - juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2015 - 4 A 1439/15

    Prüfung der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 6 ZB 21.30662
    Der damit gerügte Aufklä rungsmangel begründet grundsätzlich weder einen Gehörsverstoß (Art. 103 Abs. 1 GG) noch gehört er zu den sonstigen Verfahrensmängeln im Sinn des genannten Zulassungsgrundes; das gilt auch insoweit, als der gerichtlichen Aufklärungsverpflich tung verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 29.12.2017 - 6 ZB 17.31951 - Rn. 3; B.v. 8.2.2011 - 9 ZB 11.30039 - juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 17.11.2015 - 4 A 1439/15.A - juris, Rn. 7 f.).
  • VGH Bayern, 08.02.2011 - 9 ZB 11.30039

    Asylrecht Türkei; rechtliches Gehör; Aufklärungspflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2021 - 6 ZB 21.30662
    Der damit gerügte Aufklä rungsmangel begründet grundsätzlich weder einen Gehörsverstoß (Art. 103 Abs. 1 GG) noch gehört er zu den sonstigen Verfahrensmängeln im Sinn des genannten Zulassungsgrundes; das gilt auch insoweit, als der gerichtlichen Aufklärungsverpflich tung verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 29.12.2017 - 6 ZB 17.31951 - Rn. 3; B.v. 8.2.2011 - 9 ZB 11.30039 - juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 17.11.2015 - 4 A 1439/15.A - juris, Rn. 7 f.).
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